Absatz eins,Die Leiterinnen und Leiter der nachgeordneten Dienststellen sowie die für die Bediensteten der Zentralstelle (Sektion römisch zwei) und der nachgeordneten Dienststellen im Planstellenbereich „Justizanstalten“ und der Bewährungshilfe zuständigen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Justiz haben dafür zu sorgen, dass die Recruitingmaßnahmen für den Berufszugang und das Aufnahmeverfahren besonders auf die Gewinnung von Frauen für den Exekutivbereich ausgerichtet sind.