Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umgründungsmeldeverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
13.09.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UmgrMV
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Ist erstmalig auf Umgründungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2025 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden (vgl. § 5).
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die Form (§ 2) sowie die Struktur und den Inhalt (§ 3) einer Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 UmgrStG an das Finanzamt sowie das Verhältnis zur Anzeige einer Umgründung (§ 4). Diese Verordnung regelt die Form (Paragraph 2,) sowie die Struktur und den Inhalt (Paragraph 3,) einer Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,, nach Maßgabe von Paragraph 13, Absatz eins, UmgrStG an das Finanzamt sowie das Verhältnis zur Anzeige einer Umgründung (Paragraph 4,).
Im RIS seit
12.09.2024
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2024
Gesetzesnummer
20012686
Dokumentnummer
NOR40265154