Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
25.01.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den weiteren Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern des Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (Beiratsmitglieder) gebührt eine Vergütung für die Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Schlagworte
Ermittlungsstelle
Im RIS seit
25.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2024
Gesetzesnummer
20012507
Dokumentnummer
NOR40259721