Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
25.01.2024
41/01 Sicherheitsrecht
Dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den weiteren Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern des Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (Beiratsmitglieder) gebührt eine Vergütung für die Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Ermittlungsstelle
25.01.2024
20012507
NOR40259721