Bundesrecht konsolidiert

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Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen § 2

Kurztitel

Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 14/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

18.01.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

61/02 Familienberatung

Text

Freie Dienstnehmer/innen:

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Die Obergrenze für die Honorarsätze der jeweils anfallenden Beratungsstunden wird für Berater/innen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages tätig sind, mit 48 Euro festgelegt.
  2. Absatz 2,Als Berater/innen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages tätig sind, im Sinne dieser Verordnung gelten selbständig tätige Berater/innen, für die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden.
  3. Absatz 3,Die in Absatz eins, festgelegten Honorarobergrenzen gelten für alle ab dem 1.Jänner 2023 geleisteten Beratungsstunden.

Schlagworte

Dienstnehmerin, Beraterin

Im RIS seit

17.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2024

Gesetzesnummer

20012503

Dokumentnummer

NOR40259604

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2024/14/P2/NOR40259604

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