Absatz eins,Die Obergrenze für die Honorarsätze der jeweils anfallenden Beratungsstunden wird für Berater/innen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages tätig sind, mit 48 Euro festgelegt.
Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 2
18.01.2024
61/02 Familienberatung
Dienstnehmerin, Beraterin
17.01.2024
20012503
NOR40259604