Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Transparenzdatenbank – Förderungsschienenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.06.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die gruppierten Leistungsangebote umfassen folgende Förderungsschienen:
Wirtschaftsförderungen für Unternehmen;
Weitere Angelegenheiten der Wirtschaft;
Tourismusförderungen für Unternehmen;
Weitere Angelegenheiten des Tourismus;
Allgemeine Freizeitinfrastruktur;
Arten-, Landschafts- und Naturschutz;
Erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen;
Weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen;
Soziale Projekte und Vereine;
Fahrtkostenbeihilfen und allgemeine Projekte im Bildungsbereich;
Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler;
Unterstützungsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren;
Familienpolitische Maßnahmen;
Schlagworte
Artenschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutzmaßnahme
Im RIS seit
31.05.2024
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2024
Gesetzesnummer
20012596
Dokumentnummer
NOR40262295