Kurztitel
Transparenzdatenbank – Förderungsschienenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 137/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 137 aus 2024,
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die gruppierten Leistungsangebote umfassen folgende Förderungsschienen:
Wirtschaftsförderungen für Unternehmen;
Weitere Angelegenheiten der Wirtschaft;
Tourismusförderungen für Unternehmen;
Weitere Angelegenheiten des Tourismus;
Allgemeine Freizeitinfrastruktur;
Arten-, Landschafts- und Naturschutz;
Erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen;
Weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen;
Soziale Projekte und Vereine;
Fahrtkostenbeihilfen und allgemeine Projekte im Bildungsbereich;
Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler;
Unterstützungsmaßnahmen für Seniorinnen und Senioren;
Familienpolitische Maßnahmen;
Schlagworte
Artenschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutzmaßnahme