Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
08.05.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Ausbildungsziel
§ 2.Paragraph 2,
Ausbildungsziel ist der Erwerb von Grund- und Übersichtskenntnissen sowie fachlicher, sozialer und methodischer Fähigkeiten und Kenntnisse über die Besonderheiten des Dienstes im Innenressort, um den Anforderungen des jeweiligen Aufgabenbereichs professionell und verantwortungsvoll nachzukommen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem neuesten Stand der Wissenschaft, den dienstlichen Erfordernissen sowie den aktuellen pädagogisch-didaktischen Grundsätzen zu vermitteln.
Schlagworte
Grundkenntnis
Im RIS seit
07.05.2024
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2024
Gesetzesnummer
20012580
Dokumentnummer
NOR40261910