Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 2
08.05.2024
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Ausbildungsziel ist der Erwerb von Grund- und Übersichtskenntnissen sowie fachlicher, sozialer und methodischer Fähigkeiten und Kenntnisse über die Besonderheiten des Dienstes im Innenressort, um den Anforderungen des jeweiligen Aufgabenbereichs professionell und verantwortungsvoll nachzukommen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem neuesten Stand der Wissenschaft, den dienstlichen Erfordernissen sowie den aktuellen pädagogisch-didaktischen Grundsätzen zu vermitteln.
Grundkenntnis
07.05.2024
20012580
NOR40261910