(2)Absatz 2,Abweichend von Anhang 1 Punkt 3 dürfen Analysen der Parameter MgO, Al2O3, CaO, SiO2, Cr2O3, C und Fe2O3 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 durch befugte Fachpersonen oder Fachanstalten durchgeführt werden, die keine dafür akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen sind.