Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich
Typ
K
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.03.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse
Text
Die Anerkennung der Japanischen Evangelischen Gemeinde in Wien wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2022 durch den Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. widerrufen und die Vereinbarung mit der Japanischen Evangelischen Gemeinde in Wien über deren Anerkennung als Personalgemeinde nach Art. 25 der Verfassung der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich ordnungsgemäß gekündigt.Die Anerkennung der Japanischen Evangelischen Gemeinde in Wien wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2022 durch den Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. widerrufen und die Vereinbarung mit der Japanischen Evangelischen Gemeinde in Wien über deren Anerkennung als Personalgemeinde nach Artikel 25, der Verfassung der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich ordnungsgemäß gekündigt.
Die Adresse der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Linz-Süd wurde mit Wirkung vom 02. März 2022 geändert auf: Salzburger Straße 235, 4030 Linz.
Die Adresse der Evangelischen Jugend Oberösterreich wurde mit Wirkung vom 05. Dezember 2022 geändert auf: Lehnergutstraße 16, 4060 Leonding.
Die Adresse der Evangelischen Jugend Burgenland wurde mit Wirkung vom 06. Dezember 2022 geändert auf: Oberer Kirchberg 64, 7100 Neusiedl am See.
Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Ramsau bei Schladming wurde mit Wirkung vom 17. Jänner 2023 geändert zu: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Ramsau am Dachstein.
Im RIS seit
28.02.2023
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2023
Gesetzesnummer
20012187
Dokumentnummer
NOR40251249