Die Anerkennung der Japanischen Evangelischen Gemeinde in Wien wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2022 durch den Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. widerrufen und die Vereinbarung mit der Japanischen Evangelischen Gemeinde in Wien über deren Anerkennung als Personalgemeinde nach Artikel 25, der Verfassung der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich ordnungsgemäß gekündigt.