(2)Absatz 2,Vor Einleitung der Narkose ist jedes Ferkel von der sachkundigen Hilfsperson auf seine Narkosefähigkeit zu untersuchen. Zudem ist ein Arzneimittel zur Schmerzbehandlung, welches auch postoperativ wirkt, rechtzeitig vor dem Eingriff zu verabreichen, sodass eine Wirksamkeit bereits bei Beginn der Kastration gegeben ist.