Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan BKA 2023
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 23
Inkrafttretensdatum
30.12.2023
Außerkrafttretensdatum
18.03.2026
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 23.Paragraph 23,
Personalverantwortliche und Vorgesetzte haben Frauen, die die Mitarbeit in Kommissionen, und Beiräten anstreben, zu unterstützen und zu fördern. Es ist darauf zu achten, dass in den in den Dienstvorschriften vorgesehenen Kommissionen nach Möglichkeit Frauen entsprechend vertreten sind, insbesondere auch als Vorsitzende und Mitglieder mit Stimmrecht.
Im RIS seit
12.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2026
Gesetzesnummer
20012496
Dokumentnummer
NOR40259404