Frauenförderungsplan BKA 2023
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 23
30.12.2023
18.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Personalverantwortliche und Vorgesetzte haben Frauen, die die Mitarbeit in Kommissionen, und Beiräten anstreben, zu unterstützen und zu fördern. Es ist darauf zu achten, dass in den in den Dienstvorschriften vorgesehenen Kommissionen nach Möglichkeit Frauen entsprechend vertreten sind, insbesondere auch als Vorsitzende und Mitglieder mit Stimmrecht.
19.03.2026
20012496
NOR40259404