Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan BKA 2023
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 20
Inkrafttretensdatum
30.12.2023
Außerkrafttretensdatum
18.03.2026
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Gleitender Wiedereinstieg
§ 20.Paragraph 20,
Ein gleitender Wiedereinstieg sollte nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse in allen Tätigkeitsbereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation und entsprechender Reduzierung des Aufgabenbereiches ermöglicht werden. Darüber muss nachweislich ein Mitarbeitergespräch geführt werden.
Im RIS seit
12.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2026
Gesetzesnummer
20012496
Dokumentnummer
NOR40259401