Kurztitel

Frauenförderungsplan BKA 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

30.12.2023

Außerkrafttretensdatum

18.03.2026

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Gleitender Wiedereinstieg

Paragraph 20,

Ein gleitender Wiedereinstieg sollte nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse in allen Tätigkeitsbereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation und entsprechender Reduzierung des Aufgabenbereiches ermöglicht werden. Darüber muss nachweislich ein Mitarbeitergespräch geführt werden.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2026

Gesetzesnummer

20012496

Dokumentnummer

NOR40259401