Frauenförderungsplan BKA 2023
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 20
30.12.2023
18.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Ein gleitender Wiedereinstieg sollte nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse in allen Tätigkeitsbereichen mit begleitenden Maßnahmen wie Umorganisation und entsprechender Reduzierung des Aufgabenbereiches ermöglicht werden. Darüber muss nachweislich ein Mitarbeitergespräch geführt werden.
19.03.2026
20012496
NOR40259401