Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan BKA 2023
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 18
Inkrafttretensdatum
30.12.2023
Außerkrafttretensdatum
18.03.2026
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Verbesserung der internen Information
§ 18.Paragraph 18,
Um die Mobilität der Bediensteten zu fördern und das Potential von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt bzw. bekannt gemacht werden.
Im RIS seit
12.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2026
Gesetzesnummer
20012496
Dokumentnummer
NOR40259399