Frauenförderungsplan BKA 2023
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 437 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 18
30.12.2023
18.03.2026
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Um die Mobilität der Bediensteten zu fördern und das Potential von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt bzw. bekannt gemacht werden.
19.03.2026
20012496
NOR40259399