Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2023
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
11.02.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 162,615 bis km 163,775 und
in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 163,785 bis km 162,600.
Im RIS seit
13.02.2023
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Gesetzesnummer
20012173
Dokumentnummer
NOR40251017