Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

11.02.2023

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 162,615 bis km 163,775 und
  2. Ziffer 2
    in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 163,785 bis km 162,600.

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2023

Gesetzesnummer

20012173

Dokumentnummer

NOR40251017