Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023 § 1

Kurztitel

SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 301/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

10.10.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

93/01 Eisenbahn

Text

Paragraph eins,

Für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen-Control Kommission gebührt:

  1. Ziffer eins
    der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 210 Euro;
  2. Ziffer 2
    den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 195 Euro;
  3. Ziffer 3
    einer nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;
  4. Ziffer 4
    einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 105 Euro.
Das Sitzungsgeld gebührt für die erste Stunde und jede weitere vollendete Stunde. Für jede weitere angefangene halbe Stunde gebührt es jeweils im halben Ausmaß.

Im RIS seit

10.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2023

Gesetzesnummer

20012374

Dokumentnummer

NOR40256179

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/301/P1/NOR40256179

Navigation im Suchergebnis