Kurztitel

SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 301 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.10.2023

Index

93/01 Eisenbahn

Text

Paragraph eins,

Für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen-Control Kommission gebührt:

  1. Ziffer eins
    der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 210 Euro;
  2. Ziffer 2
    den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 195 Euro;
  3. Ziffer 3
    einer nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;
  4. Ziffer 4
    einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 105 Euro.
Das Sitzungsgeld gebührt für die erste Stunde und jede weitere vollendete Stunde. Für jede weitere angefangene halbe Stunde gebührt es jeweils im halben Ausmaß.

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2023

Gesetzesnummer

20012374

Dokumentnummer

NOR40256179