Bundesrecht konsolidiert

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Übertragung von Prüfaufgaben betreffend Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate § 1

Kurztitel

Übertragung von Prüfaufgaben betreffend Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 292/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Paragraph eins,

Die operative Abwicklung der Prüfung der rechnerischen Richtigkeit anfallender Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate wird auf das Reiserechnungs-Shared-Service-Center (RR-SSC) im Bundesministerium für Finanzen übertragen. Als Teil der rechnerischen Prüfung der Reiserechnungen ist im Sinne des Paragraph 36, Reisegebührenvorschrift 1955 auch die rechnerische Prüfung der Zuteilungsgebühren zu verstehen. Die Kontrolle der rechnerischen Richtigkeit durch das RR-SSC hat unter Anwendung der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 zu erfolgen.

Im RIS seit

29.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2023

Gesetzesnummer

20012369

Dokumentnummer

NOR40256009

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/292/P1/NOR40256009

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