Kurztitel

Übertragung von Prüfaufgaben betreffend Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.10.2023

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Paragraph eins,

Die operative Abwicklung der Prüfung der rechnerischen Richtigkeit anfallender Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate wird auf das Reiserechnungs-Shared-Service-Center (RR-SSC) im Bundesministerium für Finanzen übertragen. Als Teil der rechnerischen Prüfung der Reiserechnungen ist im Sinne des Paragraph 36, Reisegebührenvorschrift 1955 auch die rechnerische Prüfung der Zuteilungsgebühren zu verstehen. Die Kontrolle der rechnerischen Richtigkeit durch das RR-SSC hat unter Anwendung der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 zu erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2023

Gesetzesnummer

20012369

Dokumentnummer

NOR40256009