Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 15
Inkrafttretensdatum
01.09.2023
Außerkrafttretensdatum
31.12.2025
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Absolventinnentreffen
§ 15.Paragraph 15,
Absolventinnen der Landesverteidigungsakademie, der Theresianischen Militärakademie und der Heeresunteroffiziersakademie ist die Abhaltung eines bedarfsorientierten gemeinsamen Treffens zu ermöglichen. Die Zeiten dieser Treffen gelten als Dienstzeiten, die notwendigen Reisebewegungen sind als Dienstverrichtung am Dienstort bzw. als Dienstreise im Sinne der RGV anzuordnen und abzugelten.
Im RIS seit
24.08.2023
Zuletzt aktualisiert am
23.06.2026
Gesetzesnummer
20012337
Dokumentnummer
NOR40255327