Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 15
01.09.2023
31.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Absolventinnen der Landesverteidigungsakademie, der Theresianischen Militärakademie und der Heeresunteroffiziersakademie ist die Abhaltung eines bedarfsorientierten gemeinsamen Treffens zu ermöglichen. Die Zeiten dieser Treffen gelten als Dienstzeiten, die notwendigen Reisebewegungen sind als Dienstverrichtung am Dienstort bzw. als Dienstreise im Sinne der RGV anzuordnen und abzugelten.
23.06.2026
20012337
NOR40255327