Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung § 3

Kurztitel

Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 201/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.05.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

Paragraph 3,

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Mai 2023 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Im RIS seit

29.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2023

Gesetzesnummer

20012304

Dokumentnummer

NOR40253764

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/201/P3/NOR40253764

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