Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 3
01.05.2023
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Mai 2023 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
29.06.2023
20012304
NOR40253764