Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
Text
Lehrplan
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für den Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
(2)Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.
Im RIS seit
16.06.2023
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2023
Gesetzesnummer
20012287
Dokumentnummer
NOR40253440