Kurztitel

Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 183 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2023

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation

Text

Lehrplan

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Für den Aufbaulehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
  2. Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der Schulbehörde erster Instanz zu erlassen.

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2023

Gesetzesnummer

20012287

Dokumentnummer

NOR40253440