Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

PD-Schulleitungs-Zulagenverordnung für höhere land- und forstwirtschaftliche Bundeslehranstalten und für die Forstfachschule Traunkirchen des Bundes § 3

Kurztitel

PD-Schulleitungs-Zulagenverordnung für höhere land- und forstwirtschaftliche Bundeslehranstalten und für die Forstfachschule Traunkirchen des Bundes

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 174/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

13.06.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Zuweisung der Bundeslehranstalten und der Forstfachschule Traunkirchen (Leitungsfunktionen) zu den Kategorien A bis D

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Die Bundeslehranstalten und die Forstfachschule Traunkirchen (Leitungsfunktionen) werden den Kategorien A bis D gemäß Paragraph 46 b, Absatz 2, VBG wie folgt zugewiesen:
    1. Ziffer eins
      der Kategorie A bei 10 bis 29,99 Vollbeschäftigungsäquivalenten,
    2. Ziffer 2
      der Kategorie B bei 30,00 bis 59,99 Vollbeschäftigungsäquivalenten,
    3. Ziffer 3
      der Kategorie C bei 60,00 bis 119,99 Vollbeschäftigungsäquivalenten und
    4. Ziffer 4
      der Kategorie D bei 120,00 und mehr Vollbeschäftigungsäquivalenten.
  2. Absatz 2,Für die Zuweisung gemäß Absatz eins, Ziffer eins, ist die gemäß Paragraph 2, ermittelte Zahl der Vollbeschäftigungsäquivalente bei Vorliegen zumindest einer der folgenden Voraussetzungen um 5% zu erhöhen:
    1. Ziffer eins
      die Leitungsfunktion umfasst eine weitere Bundeslehranstalt,
    2. Ziffer 2
      die Zahl der der Bundeslehranstalt oder der Forstfachschule Traunkirchen gemäß Paragraph 2, zur Dienstleistung zugewiesenen Lehrpersonen übersteigt die Zahl der der Bundeslehranstalt oder der Forstfachschule Traunkirchen zugeordneten Vollbeschäftigungsäquivalente um mindestens 25%.
  3. Absatz 3,Abweichend von Absatz eins, sind Bundeslehranstalten und die Forstfachschule Traunkirchen bei Betrieb eines Lehrbetriebes oder eines Internates um eine Kategorie, bei Betrieb eines Lehrbetriebes und eines Internates um zwei Kategorien höher einzureihen.

Im RIS seit

13.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2023

Gesetzesnummer

20012280

Dokumentnummer

NOR40253373

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/174/P3/NOR40253373

Navigation im Suchergebnis