Bundesrecht konsolidiert

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Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist § 3

Kurztitel

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 155/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

25.05.2023

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Öko-IFB-VO

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung ist erstmals auf Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden.
  2. Absatz 2,Die Plausibilisierung nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, kann letztmalig für Anschaffungen und Herstellungen vor dem 1. Jänner 2026 beantragt werden.

Im RIS seit

25.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2023

Gesetzesnummer

20012269

Dokumentnummer

NOR40253069

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2023/155/P3/NOR40253069

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