(2)Absatz 2,Die Plausibilisierung nach § 2 Abs. 1 Z 3 kann letztmalig für Anschaffungen und Herstellungen vor dem 1. Jänner 2026 beantragt werden.Die Plausibilisierung nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, kann letztmalig für Anschaffungen und Herstellungen vor dem 1. Jänner 2026 beantragt werden.