Absatz eins,Diese Verordnung ist erstmals auf Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden.
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung für Zwecke des Investitionsfreibetrags dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 155 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 3
25.05.2023
Öko-IFB-VO
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
25.05.2023
20012269
NOR40253069