Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan BMK
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
23.12.2022
Außerkrafttretensdatum
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
3. Abschnitt
Organisatorische Maßnahmen
Gender Mainstreaming
§ 9.Paragraph 9,
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie überprüft die von ihm gesetzten Handlungen auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu vermeiden. In sämtliche Entscheidungsprozesse ist durch Gender-Prüfungen die Perspektive der Geschlechterverhältnisse einzubeziehen.
Im RIS seit
23.12.2022
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2022
Gesetzesnummer
20012128
Dokumentnummer
NOR40249411