Frauenförderungsplan BMK
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 9
23.12.2022
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie überprüft die von ihm gesetzten Handlungen auf ihre möglichen geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um jede Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu vermeiden. In sämtliche Entscheidungsprozesse ist durch Gender-Prüfungen die Perspektive der Geschlechterverhältnisse einzubeziehen.
23.12.2022
20012128
NOR40249411