Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Frauenförderungsplan BMK § 10

Kurztitel

Frauenförderungsplan BMK

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 481/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 10

Inkrafttretensdatum

23.12.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Gender Budgeting

Paragraph 10,

In den Richtlinien und Kriterien für die Budgeterstellung und die Budgetzuteilung sind die gesetzlichen Frauenförderungsgebote des B-GlBG und die in dieser Verordnung enthaltenen Förderungsmaßnahmen als planungs- und verteilungsrelevante Gesichtspunkte aufzunehmen. Budgetanträge, die insbesondere der Unterrepräsentation oder Benachteiligung von Frauen entgegenwirken, sind vorrangig zu reihen und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu berücksichtigen.

Im RIS seit

23.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2022

Gesetzesnummer

20012128

Dokumentnummer

NOR40249412

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2022/481/P10/NOR40249412

Navigation im Suchergebnis