Frauenförderungsplan BMK
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 10
23.12.2022
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
In den Richtlinien und Kriterien für die Budgeterstellung und die Budgetzuteilung sind die gesetzlichen Frauenförderungsgebote des B-GlBG und die in dieser Verordnung enthaltenen Förderungsmaßnahmen als planungs- und verteilungsrelevante Gesichtspunkte aufzunehmen. Budgetanträge, die insbesondere der Unterrepräsentation oder Benachteiligung von Frauen entgegenwirken, sind vorrangig zu reihen und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu berücksichtigen.
23.12.2022
20012128
NOR40249412