Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.12.2022
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
FFP BMBWF 2022
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Bevorzugte Aufnahme
§ 8.Paragraph 8,
Bei allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, bei denen eine Unterrepräsentation von Frauen gemäß § 11b B-GlBG besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen. Bei allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, bei denen eine Unterrepräsentation von Frauen gemäß Paragraph 11 b, B-GlBG besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen.
Schlagworte
Verwendungsgruppe
Im RIS seit
16.12.2022
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2022
Gesetzesnummer
20012112
Dokumentnummer
NOR40249024