Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung § 8

Kurztitel

Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 464/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 8

Inkrafttretensdatum

01.12.2022

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FFP BMBWF 2022

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Bevorzugte Aufnahme

Paragraph 8,

Bei allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, bei denen eine Unterrepräsentation von Frauen gemäß Paragraph 11 b, B-GlBG besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen.

Schlagworte

Verwendungsgruppe

Im RIS seit

16.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2022

Gesetzesnummer

20012112

Dokumentnummer

NOR40249024

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2022/464/P8/NOR40249024

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