Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 8
01.12.2022
FFP BMBWF 2022
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Bei allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, bei denen eine Unterrepräsentation von Frauen gemäß Paragraph 11 b, B-GlBG besteht, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen.
Verwendungsgruppe
16.12.2022
20012112
NOR40249024