Bundesrecht konsolidiert

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Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung § 5

Kurztitel

Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 464/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.12.2022

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FFP BMBWF 2022

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Sprachliche Gleichbehandlung

Paragraph 5,

Rechtsvorschriften, interne und externe Schriftstücke sowie Publikationen des Ressorts sind geschlechtergerecht zu formulieren. Personenbezeichnungen sowie Organ- und Funktionsbezeichnungen sind in weiblicher und männlicher bzw. geschlechterneutraler Form zu verwenden. Generalklauseln sind zu vermeiden, in denen vorweg behauptet wird, die in einem Text verwendete geschlechtsbezogene Form gelte für sämtliche Geschlechter.

Schlagworte

Organbezeichnung

Im RIS seit

16.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2022

Gesetzesnummer

20012112

Dokumentnummer

NOR40249021

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2022/464/P5/NOR40249021

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