Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.12.2022
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
FFP BMBWF 2022
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 5.Paragraph 5,
Rechtsvorschriften, interne und externe Schriftstücke sowie Publikationen des Ressorts sind geschlechtergerecht zu formulieren. Personenbezeichnungen sowie Organ- und Funktionsbezeichnungen sind in weiblicher und männlicher bzw. geschlechterneutraler Form zu verwenden. Generalklauseln sind zu vermeiden, in denen vorweg behauptet wird, die in einem Text verwendete geschlechtsbezogene Form gelte für sämtliche Geschlechter.
Schlagworte
Organbezeichnung
Im RIS seit
16.12.2022
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2022
Gesetzesnummer
20012112
Dokumentnummer
NOR40249021