Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 5
01.12.2022
FFP BMBWF 2022
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Rechtsvorschriften, interne und externe Schriftstücke sowie Publikationen des Ressorts sind geschlechtergerecht zu formulieren. Personenbezeichnungen sowie Organ- und Funktionsbezeichnungen sind in weiblicher und männlicher bzw. geschlechterneutraler Form zu verwenden. Generalklauseln sind zu vermeiden, in denen vorweg behauptet wird, die in einem Text verwendete geschlechtsbezogene Form gelte für sämtliche Geschlechter.
Organbezeichnung
16.12.2022
20012112
NOR40249021