Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
PD-Zuordnungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.09.2022
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PD-Zuo-V
Index
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
64/03 Landeslehrer
Text
Reduktion der Berufspraxiszeiten (Mangelsituation)
§ 5.Paragraph 5,
Solange geeignete Personen, die die für ihre Verwendung vorgeschriebene Berufspraxis nachweisen können, nicht gefunden werden, dürfen auch Personen aufgenommen werden, welche die vorgeschriebene Berufspraxis mindestens im halben Ausmaß, jedenfalls aber im Umfang einer einjährigen Berufspraxis erfüllen. Werden die Berufspraxiserfordernisse im Sinne des ersten Satzes erfüllt, gelten die vorgeschriebenen Berufspraxiserfordernisse auch für eine spätere gleichartige Verwendung als erfüllt.
Im RIS seit
28.10.2022
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022
Gesetzesnummer
20012050
Dokumentnummer
NOR40247814