Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
22.10.2022
Außerkrafttretensdatum
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Amtsperiode
§ 2.Paragraph 2,
Die Mitglieder sind für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt. Die Funktionsperiode endet durch Zeitablauf, durch eine Enthebung durch die Bundesregierung gemäß § 45 Abs. 9 TKG 2021 oder durch Tod. Die Mitglieder sind für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt. Die Funktionsperiode endet durch Zeitablauf, durch eine Enthebung durch die Bundesregierung gemäß Paragraph 45, Absatz 9, TKG 2021 oder durch Tod.
Im RIS seit
24.10.2022
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2022
Gesetzesnummer
20012044
Dokumentnummer
NOR40247706