Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 2
22.10.2022
91/01 Fernmeldewesen
Die Mitglieder sind für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt. Die Funktionsperiode endet durch Zeitablauf, durch eine Enthebung durch die Bundesregierung gemäß Paragraph 45, Absatz 9, TKG 2021 oder durch Tod.
24.10.2022
20012044
NOR40247706