(6)Absatz 6,Beschlüsse dürfen nur über Angelegenheiten gefasst werden, die auf der Tagesordnung stehen. Angelegenheiten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können in der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Fachbeirats zustimmt.