Absatz eins,Der Vorsitzende hat die Tagesordnung zu erstellen. Er hat die Sitzungen zu eröffnen, zu leiten und zu schließen. Er hat für die ordnungsgemäße und rasche Führung der Geschäfte zu sorgen.
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 393 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 12
22.10.2022
91/01 Fernmeldewesen
24.10.2022
20012044
NOR40247716