nach Bekanntgabe der Vergabe eines Auftrages oder eines Konzessionsvertrages, für die sie eine Genehmigung gemäß § 2 Abs. 1 in Anspruch genommen haben, dies, odernach Bekanntgabe der Vergabe eines Auftrages oder eines Konzessionsvertrages, für die sie eine Genehmigung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, in Anspruch genommen haben, dies, oder