nach Bekanntgabe der Vergabe eines Auftrages oder eines Konzessionsvertrages, für die sie eine Genehmigung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, in Anspruch genommen haben, dies, oder
Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 4
09.10.2022
97 Öffentliches Auftragswesen
Auftraggeber sind verpflichtet, der Bundesministerin für Justiz binnen 14 Tagen
11.12.2025
20012037
NOR40247458